Kromer-Protector-Patente: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KoksaWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (+ Kategorie: Tresorschlösser)
(+ Anmerkungen bei Patent DE1027553)
Zeile 88: Zeile 88:
  
 
Anspruch: Zuhaltungspaar in einem Zylinderschloss, bei dem die aneinander vorbeigleitenden Kanten gezahnt sind um unbefugtes Öffnen zu erschweren.
 
Anspruch: Zuhaltungspaar in einem Zylinderschloss, bei dem die aneinander vorbeigleitenden Kanten gezahnt sind um unbefugtes Öffnen zu erschweren.
 +
 +
In "High-Security Mechanical Locks: An Encyclopedic Reference" von Graham Pulford steht, dass ein verzahntes Zuhaltungspaar gegen die Bierhaus-Aufsperrmethode eingeführt wurde. In der Patentzeichnung haben die Zuhaltungen L-förmige Enden und somit werden die beiden Zuhaltungen beim Drehen des Innenzylinders gegeneinander gepresst und durch die Zahnung verklemmt. In BP55K-Schlössern kommen aber nur U-förmige Enden vor. Ein Verdrehen des Innenzylinders auf nur auf jeweils eine Zuhaltung wirken und deshalb nicht beide Zuhaltungen aneinander drücken. Ein Nutzen der Verzahnung wäre mit dann nicht mehr gegeben. Wahrscheinlich wurden gegen Bierhaus stattdessen die in DRP 268587 Längs- und Quernuten im Schlüsselschaft ausgebaut um den Platz für das Sperrwerkzeug einzuschränken.
  
 
=== DE1061226 vom 21. April 1955 ===
 
=== DE1061226 vom 21. April 1955 ===

Version vom 15. Januar 2017, 02:42 Uhr

Preußische Patente

Vom 5. August 1874

Ansprüche und Inhalt unbekannt. Das vorgestellte Schloss entspricht vermutlich dem in DRP 3523, aber ohne den federlosen Zuhaltungspaaren. Die Zuhaltungen sind dann einteilig und einseitig offen, um Platz für eine Feder, ähnlich wie bei einem Tangential-Schloss, zu schaffen. Die Zuhaltungen sind durch Zwischenplätchen getrennt.

Deutsche Reichspatente

Deutsche Reichspatente sind beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt mit einem DE-Präfix gelistet.

DRP 3523 vom 1. Februar 1878

Ansprüche:

  1. Ein Protector-Schloss, bei dem kein Federdruck auf die Zuhaltungen wirkt.
  2. Ein Zuhaltungspaar in einer Ebene bei einem Protector-Schloss.

Die Ansprüche werden gemeinsam an den hier neu vorgestellten Zuhaltungspaaren realisiert. Der Verzicht auf eine Feder wird realisiert durch Stäbe, die auf den untersten Zuhaltungen befestigt sind und die oberen Zuhaltungen beim Absperren zurückschieben.

Das dargestellte Schloss hat (außer dem "Sicherheitsschieber", der den Sperrvorgang steuert, und dem "Führungsschieber"-Paar, das die Zuhaltungen beim Absperren zurückschiebt) fünf Zuhaltungspaare, also zehn Zuhaltungen. Eine Zuhaltung hat vier (oder fünf?) mögliche Sperrpositionen. Die Anzahl der möglichen Schließungen wird mit 3628800 angegeben. Es ist nicht nachvollziehbar wie diese Zahl errechnet wurde.

DRP 17157 vom 11. Mai 1881

Ansprüche:

  1. Eine Zuhaltung die Kontaktpunkte für Schlüsselstufen auf beiden Seiten des Doppelbartschlüssels hat. Mit der einen Seite wird die Zuhaltung bewegt. Mit der anderen Seite stößt der Schlüssel an der Zuhaltung an und wird so am Weiterdrehen gehindert.
  2. Die Federung einer Zuhaltung in einem Protector-Schloss mit einer Spiralfeder.
  3. Zuhaltungen, die an Kontakten, die in zwischen Schlüsselstufen hindurch an kürzere Schlüsselstufen heranreichen, verdünnt sind. Dies erlaubt das Weglassen der Zwischenplättchen. Trotz dickerer Zuhaltungen (1.5 statt 1mm) sind dann die Schlüsselstufen dünner (1.5 statt 2mm).
  4. Eine Bestimmte Konstruktion am Schlossboden, der mit dem Riegelwerk interagiert.

DRP 45732 vom 12. April 1888

Anspruch: Die Aushöhlung von Schlüsselstufen über die Mittellinie des Bartes hinaus um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren.

DRP 65036 vom 16. Januar 1892

Anspruch: Eine so geformte Zuhaltung, dass sie die Schlüsselstufe auf einer Schlüsselseite bei geöffnetem Schloss an zwei Punkten berührt, um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren.

DRP 117781 vom 20. Dezember 1899

Anspruch: Stifte am Schlossboden, eine Aussparung am Schlossdeckel und ein Vorsprung an der obersten Zuhaltung, so dass der Schlüssel erst nach vollständigem Verschluss entfernt werden kann. Hierfür muss der Schlüssel zum Versperren etwas aus dem Schloss gezogen und über die Grundstellung zurückgedreht werden. In der Sperrstellung ragt der Zuhaltungsvorsprung nicht mehr über die darunter liegende Schlüsselstufe, so dass dann der Schlüssel herausgezogen werden kann.

DRP 268587 vom 4. März 1913

Ansprüche:

  1. Schlüsselschaft mit Quernuten, die Zuhaltungen führen.
  2. Schlüsselschaft mit einer Längstnute, in der die Zuhaltung aus Anspruch ein beim Stecken des Schlüssels entlangrutscht.
  3. Nuten nach Anspruch 1 und 2 die mit Unterschneidungen ausgeführt sind, also an der Oberfläche des Schafts schmäler sind als in der Schafttiefe.
  4. Hohlschlüssel, so dass an der Stelle der Nuten das Schlüsselmaterial sehr dünn ist.

Die Nuten dienen dazu den Guß einer Schlüsselkopie zu erschweren.

DRP 560425 vom 12. November 1931

Anspruch: Zuhaltungspaar, bei dem jeweils ein Zuhaltungsende L-förmig ist, so dass bei geöffnetem Schloss die Zuhaltung gegenseitig die Bewegung begrenzen. Dies dient dem Schutz vor einem Federbruch.

DRP 620053 vom 20. Dezember 1932

Ansprüche:

  1. Schlüssel für Protector-Schlösser, der verdrehbare Schlüsselstufen hat, die in Öffnungsstellung ein Abziehen des Schlüssels verhindern.
  2. Schlüssel nach Anspruch 1, der beim Absperren durch Stufenlamellen die Schlüsselstufen in Grundposition ausrichtet um ein Abziehen des Schlüssels zu ermöglichen.
  3. Schlüssel nach Anspruch 1 und 2, bei dem durch einen Keil auf dem Schaft die Schlüsselstufen ausgerichtet werden.

DRP 595834 vom 24. Januar 1933

Anspruch: Stufenbartschlüssel mit schrägen Einschnitten, um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren.

DRP 615917 vom 8. August 1933

Anspruch: Protectorschloss mit einem Fangnocken, der nach einem Sperrversuch mit einem falschen oder fehlerhaft kopierten Schlüssel das Abziehen dieses verhindert.

Bundesdeutsche Patente

DE1027552 vom 22. Februar 1954

Ansprüche:

  1. Drehzylinderschloss mit Sicherungsscheibe, die eine Sperrfeder mit Eingriff in eine Nachbarzuhaltung und eine Öffnung für einen Stift aus einer Nachbarzuhaltung hat.
  2. Sicherungsscheibe nach Anspruch 1, bei dem die Sperrfeder der Öffnungsbewegung der Nachbarzuhaltung entgegenwirkt.
  3. Sicherungsscheibe nach Anspruch 1 und 2 mit Sperrfedern nach beiden Seiten.
  4. Sicherungsscheibe nach Anspruch 1 und 2, die über der obersten Zuhaltung liegt und das Schlüsselloch abdeckt.

Die Abdeckscheibe war eine Verbesserung, die gegen die Bierhaus-Aufsperrmethode in das BP55K integriert wurde.

DE1027553 vom 21. Mai 1954

Anspruch: Zuhaltungspaar in einem Zylinderschloss, bei dem die aneinander vorbeigleitenden Kanten gezahnt sind um unbefugtes Öffnen zu erschweren.

In "High-Security Mechanical Locks: An Encyclopedic Reference" von Graham Pulford steht, dass ein verzahntes Zuhaltungspaar gegen die Bierhaus-Aufsperrmethode eingeführt wurde. In der Patentzeichnung haben die Zuhaltungen L-förmige Enden und somit werden die beiden Zuhaltungen beim Drehen des Innenzylinders gegeneinander gepresst und durch die Zahnung verklemmt. In BP55K-Schlössern kommen aber nur U-förmige Enden vor. Ein Verdrehen des Innenzylinders auf nur auf jeweils eine Zuhaltung wirken und deshalb nicht beide Zuhaltungen aneinander drücken. Ein Nutzen der Verzahnung wäre mit dann nicht mehr gegeben. Wahrscheinlich wurden gegen Bierhaus stattdessen die in DRP 268587 Längs- und Quernuten im Schlüsselschaft ausgebaut um den Platz für das Sperrwerkzeug einzuschränken.

DE1061226 vom 21. April 1955

Anspruch: Schlüssel für Drehzylinderschlösser mit einer angeschrägten Vertiefung in die ein Zuhaltungsvorsprung ragt, womit beim Abziehen des Schlüssels die Zuhaltung zwangsweise in eine Sperrlage verschoben wird. Damit wird bei einem Federbruch das Schloss (zumindest an dieser Zuhaltung) zuverlässig abgesperrt.

Schweizer Patente

Schweizer Patente sind beim Europäischen Patentamt mit einem CH-Präfix gelistet.

4935 vom 25. März 1892

Ansprüche:

  1. Direkter Eingriff von schieberartigen Zuhaltungen in den Tresorriegel.
  2. Eine so geformte Zuhaltung, dass sie die Schlüsselstufe auf einer Schlüsselseite bei geöffnetem Schloss an zwei Punkten berührt, um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren. (Entspricht DRP 65036)

165088 vom 16. Januar 1934

Entspricht DRP 560425.

UK-Patente

UK-Patente sind beim Europäischen Patentamt mit einem GB-Präfix gelistet.

190111279 vom 1. Juni 1891

Anspruch: Einschnitte in den Schlüssel in die Zuhaltungsnasen ragen. Dies ist eine Einschränkung des Patents DRP 45732.

Links