Anspruch: Zuhaltungspaar in einem Zylinderschloss, bei dem die aneinander vorbeigleitenden Kanten gezahnt sind um unbefugtes Öffnen zu erschweren. | Anspruch: Zuhaltungspaar in einem Zylinderschloss, bei dem die aneinander vorbeigleitenden Kanten gezahnt sind um unbefugtes Öffnen zu erschweren. |