Kromer-Protector-Patente: Unterschied zwischen den Versionen

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==== DRP 684914 ([https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE000000684914A Patentschrift]) ====
 
==== DRP 684914 ([https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE000000684914A Patentschrift]) ====
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Ansprüche:
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# Zuhaltung mit zwei seitlich versetzten und radial hintereinander liegenden Hubkanten, die bei der Schlüsseldrehung hintereinander mit verschiedenen Bartstellen bedient werden.
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# Zuhaltung nach Anspruch 1, die gegenüberliegend (also bei Verschluss wirksam) eine Nase besitzt, die in den Schlüsselbart eingreift.
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# Schloss mit Zuhaltung nach Anspruch 1 und 2, das eine geschlossene Zuhaltung mit auf beiden Bartseiten vorhandenen Anschlagkanten hat, die die Schlüsseldrehung begrenzen.
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# Schloss nach Anspruche 3, das in einer Zuhaltung eine kleine Nase hat, die in eine Vertiefung an der Bartstufenspitze greift.
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Bei Anspruch ein wird die Zuhaltung an der ersten Hubkante angehoben, so dass die zweite Bartstelle überhaupt unter die zweite Hubkante kommen kann.
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Die Nase nach Anspruch 2 soll ein Absperren mit einem Nachschlüssel verhindern, ein Herausziehen des Schlüssels bei nicht vollständig abgesperrtem Schloss verhindern (Vgl. DE1061226) und durch Schwergängigkeit Verschmutzung anzeigen. Durch diese ersten beiden Ansprüche entsteht an der Bartstufe ein Durchbruch.
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Für die Nase nach Anspruch 4 muß die Zuhaltung seitlich zur normalen Sperrichtung etwas verschiebbar sein, sonst verklemmt sich da etwas. In der Patentzeichnung ist noch eine zweite Nase zusenen, die in die gleiche Bartstufe eingreift. Sie wird so wie gezeigt ein Funktionieren der Zuhaltung vermutlich zuverlässig verhindern.
  
 
=== Steinbach & Vollmann ===
 
=== Steinbach & Vollmann ===
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==== DRP 729486 ([https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE000000729486A Patentschrift]) ====
 
==== DRP 729486 ([https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE000000729486A Patentschrift]) ====
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Anspruch: Eine ganze und ein Teil mindestens einer doppelten Zuhaltung aus gehärteten Stahl um gewaltsamen Aufbruch zu verhindern.
  
 
==== DRP 731689 ([https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE000000731689A Patentschrift]) ====
 
==== DRP 731689 ([https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE000000731689A Patentschrift]) ====
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Anspruch: Kopplung mehrer Zuhaltung über lose in Zuhaltungsaussparungen eingesetzte Stifte um die Sicherheit gegen Nachschlüssel zu verbessern.
  
 
== In Schlössern verwendete, deutsche Patente ==
 
== In Schlössern verwendete, deutsche Patente ==

Version vom 22. Januar 2017, 13:20 Uhr

Protector-Patente von Kromer

Preußische Patente

Preußische Patente können beim Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz bestellt werden.

Vom 20. September 1870

Signatur: GStA PK, I. HA Rep. 120 TD, Patente Schriften, K 251

Ansprüche und Inhalt unbekannt. Es ist auch unbekannt, ob es wirklich um ein Protector- oder ein anderes Tresorschloss geht.

Vom 5. August 1874

Signatur: GStA PK, I. HA Rep. 120 TD, Patente Schriften, K 255

Ansprüche und Inhalt unbekannt. Das vorgestellte Schloss entspricht vermutlich dem in DRP 3523, aber ohne den federlosen Zuhaltungspaaren. Die Zuhaltungen sind dann einteilig und einseitig offen, um Platz für eine Feder, ähnlich wie bei einem Tangential-Schloss, zu schaffen. Die Zuhaltungen sind durch Zwischenplätchen getrennt.

Deutsche Reichspatente

Deutsche Reichspatente sind bei den europäischen Patentämtern mit einem DE-Präfix gelistet.

DRP 3523 vom 1. Februar 1878 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Ein Protector-Schloss, bei dem kein Federdruck auf die Zuhaltungen wirkt.
  2. Ein Zuhaltungspaar in einer Ebene bei einem Protector-Schloss.

Die Ansprüche werden gemeinsam an den hier neu vorgestellten Zuhaltungspaaren realisiert. Der Verzicht auf eine Feder wird realisiert durch Stäbe, die auf den untersten Zuhaltungen befestigt sind und die oberen Zuhaltungen beim Absperren zurückschieben.

Das dargestellte Schloss hat (außer dem "Sicherheitsschieber", der den Sperrvorgang steuert, und dem "Führungsschieber"-Paar, das die Zuhaltungen beim Absperren zurückschiebt) fünf Zuhaltungspaare, also zehn Zuhaltungen. Eine Zuhaltung hat vier (oder fünf?) mögliche Sperrpositionen. Die Anzahl der möglichen Schließungen wird mit 3628800 angegeben. Es ist nicht nachvollziehbar wie diese Zahl errechnet wurde.

DRP 17157 vom 11. Mai 1881 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Eine Zuhaltung die Kontaktpunkte für Schlüsselstufen auf beiden Seiten des Doppelbartschlüssels hat. Mit der einen Seite wird die Zuhaltung bewegt. Mit der anderen Seite stößt der Schlüssel an der Zuhaltung an und wird so am Weiterdrehen gehindert.
  2. Die Federung einer Zuhaltung in einem Protector-Schloss mit einer Spiralfeder.
  3. Zuhaltungen, die an Kontakten, die in zwischen Schlüsselstufen hindurch an kürzere Schlüsselstufen heranreichen, verdünnt sind. Dies erlaubt das Weglassen der Zwischenplättchen. Trotz dickerer Zuhaltungen (1.5 statt 1mm) sind dann die Schlüsselstufen dünner (1.5 statt 2mm).
  4. Eine Bestimmte Konstruktion am Schlossboden, der mit dem Riegelwerk interagiert.

DRP 45732 vom 12. April 1888 (Patentschrift)

Anspruch: Die Aushöhlung von Schlüsselstufen über die Mittellinie des Bartes hinaus um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren.

DRP 62636 vom 2. August 1891 (Patentschrift)

Anspruch: Schräge oder schwalbenschwanzartige Aushöhlung von Schlüsselstufen um ein Abformen des Schlüssels unmöglich zu machen.

DRP 65035 vom 16. Januar 1892 (Patentschrift)

Anspruch: Schloss mit einer Zuhaltung mit zwei Kontaktpunkten, wobei die eine für das Öffnen des Tagesriegels und die andere für das Freigeben des Drehgriffriegels ist.

DRP 65036 vom 16. Januar 1892 (Patentschrift)

Anspruch: Eine so geformte Zuhaltung, dass sie die Schlüsselstufe auf einer Schlüsselseite bei geöffnetem Schloss an zwei Punkten berührt, um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren.

DRP 67734 vom 16. Januar 1892 (Patentschrift)

Anspruch: Direkter Eingriff von schieberartigen Zuhaltungen in den gegabelten Tresorriegel.

DRP 117781 vom 20. Dezember 1899 (Patentschrift)

Anspruch: Stifte am Schlossboden, eine Aussparung am Schlossdeckel und ein Vorsprung an der obersten Zuhaltung, so dass der Schlüssel erst nach vollständigem Verschluss entfernt werden kann. Hierfür muss der Schlüssel zum Versperren etwas aus dem Schloss gezogen und über die Grundstellung zurückgedreht werden. In der Sperrstellung ragt der Zuhaltungsvorsprung nicht mehr über die darunter liegende Schlüsselstufe, so dass dann der Schlüssel herausgezogen werden kann.

DRP 268587 vom 4. März 1913 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Schlüsselschaft mit Quernuten, die Zuhaltungen führen.
  2. Schlüsselschaft mit einer Längstnute, in der die Zuhaltung aus Anspruch ein beim Stecken des Schlüssels entlangrutscht.
  3. Nuten nach Anspruch 1 und 2 die mit Unterschneidungen ausgeführt sind, also an der Oberfläche des Schafts schmäler sind als in der Schafttiefe.
  4. Hohlschlüssel, so dass an der Stelle der Nuten das Schlüsselmaterial sehr dünn ist.

Die Nuten dienen dazu den Guß einer Schlüsselkopie zu erschweren.

DRP 560425 vom 12. November 1931 (Patentschrift)

Anspruch: Zuhaltungspaar, bei dem jeweils ein Zuhaltungsende L-förmig ist, so dass bei geöffnetem Schloss die Zuhaltung gegenseitig die Bewegung begrenzen. Dies dient dem Schutz vor einem Federbruch.

DRP 595834 vom 24. Januar 1933 (Patentschrift)

Anspruch: Stufenbartschlüssel mit schrägen Einschnitten, die mit Zuhaltungen zusammenwirken, um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren.

Dieses Patent erweitert das DRP 62636 um den expliziten Zusatz, dass die Einschnitte mit den Zuhaltungen zusammenwirken. Beim 40 jahre älteren Patent muß man es sich wohl dazu denken, weil ohne zusammenwirken ist die Notwendigkeit den Einschnitt zu kopieren und damit der Kopierschutz nicht gegeben.

DRP 615917 vom 8. August 1933 (Patentschrift)

Anspruch: Protectorschloss mit einem Fangnocken, der nach einem Sperrversuch mit einem falschen oder fehlerhaft kopierten Schlüssel das Abziehen dieses verhindert.

DRP 620053 vom 20. Dezember 1932 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Schlüssel für Protector-Schlösser, der verdrehbare Schlüsselstufen hat, die in Öffnungsstellung ein Abziehen des Schlüssels verhindern.
  2. Schlüssel nach Anspruch 1, der beim Absperren durch Stufenlamellen die Schlüsselstufen in Grundposition ausrichtet um ein Abziehen des Schlüssels zu ermöglichen.
  3. Schlüssel nach Anspruch 1 und 2, bei dem durch einen Keil auf dem Schaft die Schlüsselstufen ausgerichtet werden.

Bundesdeutsche Patente

DE1027552 vom 22. Februar 1954 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Drehzylinderschloss mit Sicherungsscheibe, die eine Sperrfeder mit Eingriff in eine Nachbarzuhaltung und eine Öffnung für einen Stift aus einer Nachbarzuhaltung hat.
  2. Sicherungsscheibe nach Anspruch 1, bei dem die Sperrfeder der Öffnungsbewegung der Nachbarzuhaltung entgegenwirkt.
  3. Sicherungsscheibe nach Anspruch 1 und 2 mit Sperrfedern nach beiden Seiten.
  4. Sicherungsscheibe nach Anspruch 1 und 2, die über der obersten Zuhaltung liegt und das Schlüsselloch abdeckt.

Die Abdeckscheibe war eine Verbesserung, die gegen die Bierhaus-Aufsperrmethode in das BP55K integriert wurde.

DE1027553 vom 21. Mai 1954 (Patentschrift)

Anspruch: Zuhaltungspaar in einem Zylinderschloss, bei dem die aneinander vorbeigleitenden Kanten gezahnt sind um unbefugtes Öffnen zu erschweren.

In "High-Security Mechanical Locks: An Encyclopedic Reference" von Graham Pulford steht, dass ein verzahntes Zuhaltungspaar gegen die Bierhaus-Aufsperrmethode eingeführt wurde. In der Patentzeichnung haben die Zuhaltungen L-förmige Enden und somit werden die beiden Zuhaltungen beim Drehen des Innenzylinders gegeneinander gepresst und durch die Zahnung verklemmt. In BP55K-Schlössern kommen aber nur U-förmige Enden vor. Ein Verdrehen des Innenzylinders auf nur auf jeweils eine Zuhaltung wirken und deshalb nicht beide Zuhaltungen aneinander drücken. Ein Nutzen der Verzahnung wäre mit dann nicht mehr gegeben. Wahrscheinlich wurden gegen Bierhaus stattdessen die in DRP 268587 Längs- und Quernuten im Schlüsselschaft ausgebaut um den Platz für das Sperrwerkzeug einzuschränken.

DE1061226 vom 21. April 1955 (Patentschrift)

Anspruch: Schlüssel für Drehzylinderschlösser mit einer angeschrägten Vertiefung in die ein Zuhaltungsvorsprung ragt, womit beim Abziehen des Schlüssels die Zuhaltung zwangsweise in eine Sperrlage verschoben wird. Damit wird bei einem Federbruch das Schloss (zumindest an dieser Zuhaltung) zuverlässig abgesperrt.

Schweizer Patente

CH4935 vom 25. März 1892 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Direkter Eingriff von schieberartigen Zuhaltungen in den gegabelten Tresorriegel. (Entspricht DRP 67734)
  2. Eine so geformte Zuhaltung, dass sie die Schlüsselstufe auf einer Schlüsselseite bei geöffnetem Schloss an zwei Punkten berührt, um ein Kopieren des Schlüssels zu erschweren. (Entspricht DRP 65036)

CH165088 vom 16. Januar 1934 (Patentschrift)

Entspricht DRP 560425.

UK-Patente

GB190111279 vom 1. Juni 1891 (Patentschrift)

Anspruch: Einschnitte in den Schlüssel in die Zuhaltungsnasen ragen. Dies ist eine Einschränkung des Patents DRP 45732.

Protector-Patente anderer Firmen

Friedrich Klapperstück

DRP 684914 (Patentschrift)

Ansprüche:

  1. Zuhaltung mit zwei seitlich versetzten und radial hintereinander liegenden Hubkanten, die bei der Schlüsseldrehung hintereinander mit verschiedenen Bartstellen bedient werden.
  2. Zuhaltung nach Anspruch 1, die gegenüberliegend (also bei Verschluss wirksam) eine Nase besitzt, die in den Schlüsselbart eingreift.
  3. Schloss mit Zuhaltung nach Anspruch 1 und 2, das eine geschlossene Zuhaltung mit auf beiden Bartseiten vorhandenen Anschlagkanten hat, die die Schlüsseldrehung begrenzen.
  4. Schloss nach Anspruche 3, das in einer Zuhaltung eine kleine Nase hat, die in eine Vertiefung an der Bartstufenspitze greift.

Bei Anspruch ein wird die Zuhaltung an der ersten Hubkante angehoben, so dass die zweite Bartstelle überhaupt unter die zweite Hubkante kommen kann. Die Nase nach Anspruch 2 soll ein Absperren mit einem Nachschlüssel verhindern, ein Herausziehen des Schlüssels bei nicht vollständig abgesperrtem Schloss verhindern (Vgl. DE1061226) und durch Schwergängigkeit Verschmutzung anzeigen. Durch diese ersten beiden Ansprüche entsteht an der Bartstufe ein Durchbruch.

Für die Nase nach Anspruch 4 muß die Zuhaltung seitlich zur normalen Sperrichtung etwas verschiebbar sein, sonst verklemmt sich da etwas. In der Patentzeichnung ist noch eine zweite Nase zusenen, die in die gleiche Bartstufe eingreift. Sie wird so wie gezeigt ein Funktionieren der Zuhaltung vermutlich zuverlässig verhindern.

Steinbach & Vollmann

DRP 685011 (Patentschrift)

DRP 695885 (Patentschrift)

DRP 729486 (Patentschrift)

Anspruch: Eine ganze und ein Teil mindestens einer doppelten Zuhaltung aus gehärteten Stahl um gewaltsamen Aufbruch zu verhindern.

DRP 731689 (Patentschrift)

Anspruch: Kopplung mehrer Zuhaltung über lose in Zuhaltungsaussparungen eingesetzte Stifte um die Sicherheit gegen Nachschlüssel zu verbessern.

In Schlössern verwendete, deutsche Patente

BP55K (Nr. 2070)

  • DRP 3523: Anspruch 2 (Zuhaltungspaar)
  • DRP 17157: Anspruch 1 (beidseitige Kontaktpunkte), 2 (Spiralfeder), 3 (verdünnte Zuhaltung)
  • DRP 45732: Anspruch 1 (Schlüsselaushöhlung)
  • DRP 62636: Anspruch 1 (schräge Schlüsselaushöhlung)
  • DRP 268587: Anspruch 1 (Schaftquernuten), Anspruch 2 (Schaftlängsnuten), Anspruch 3 (Hohlschaft)
  • DRP 595834: Anspruch 1 (abgetastete, schräge Schlüsselaushöhlungen)
  • DE1027552: Anspruch 1 bis 4 (Schlüssellochabdeckscheibe)
  • DE1061226: Anspruch 1 (Schlüssel mit seitlicher Vertiefung)